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1. Säule (Staatliche Vorsorge)

AHV, IV, EO – Die 1. Säule soll den Grundbedarf der Versicherten im Alter und im Fall von Invalidität und Tod decken und kompensiert zu einem Teil Erwerbsausfälle bei Militärdienst und Ähnlichem. Die AHV-Rente für Einzelpersonen liegt bei einer vollständigen Beitragsdauer zwischen 1′225 und 2′450 Franken pro Monat. Die Rente der AHV-Bezügerinnen und AHV-Bezüger wird durch die Abgaben der berufstätigen Generation finanziert.

Wie läuft das?

Die Ausgleichskasse,  Sozialversicherungsanstalt genannt, ist meist kantonal organisiert und vereint unter ihrem Dach gleich mehrere Sozialversicherungen wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Sie ist für sämtliche Mitarbeiter obligatorisch. Jungunternehmen müssen sich darum nach ihrer Gründung bei ihrer zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Falls Sie mit Ihrer Firma einem Verband beigetreten sind, ist es möglich, dass dieser über eine eigene Ausgleichskasse verfügt.

Anmeldung Ausgleichskasse

Sämtliche Unternehmen, die einen Lohn ausbezahlen, müssen sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Dazu müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beweisen, dass Ihr Geschäft tatsächlich existiert. Den Nachweis Ihrer selbständigen Geschäftstätigkeit erbringen Sie, indem Sie dem Anmeldeformular möglichst viele Unterlagen beilegen, die Ihre Selbständigkeit als Firma belegen können. Zum Nachweis können Sie beispielsweise folgende Dokumente verwenden:

  • Mehrere Rechnungen, welche Ihre Firma an Kunden gestellt hat, oder bereits bezahlt hat.
  • Abgeschlossene Verträge der Firma (Mietverträge, Kundenverträge, Arbeitsverträge, …)
  • Quittungen für Firmeninvestitionen (Büromöbel, Maschinen, Verbrauchsmaterial, …)
  • Business Model Canvas / Businessplan der Firma
  • Werbeunterlagen – Link zur Firmenwebseite, Visitenkarten, Flyer, Broschüren

Wichtig ist, dass Sie mehrere Dokumente einschicken. Für die Ausgleichskasse muss nachvollziehbar sein, dass ein Geldfluss stattgefunden hat, in dem Ihre Firma involviert war und wie dieser Geldfluss ungefähr funktioniert hat. Die Definition von Selbständigerwerbenden finden sie auf der Seite der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse sollte möglichst früh, aber nicht vor der eigentlichen Gründung Ihrer Firma erfolgen. Am besten Sie melden sich nach dem Eintrag im Handelsregister, oder nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei der Ausgleichskasse an.

Anmeldung Ausgleichskasse Kanton Bern

Weitere Infos zum Thema Ausgleichskasse / AKB unter:

Ausgleichskasse des Kantons Bern

Ausgleichskassen in der Schweiz

Wie viel muss ich als Unternehmerin oder Unternehmer an die Ausgleichskasse bezahlen?

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie verpflichtet für sich und Ihre Angestellten in die 1. Säule einzubezahlen. Die Beiträge für die 1. Säule werden zu gleichen Teilen unter dem Unternehmen und den Mitarbeitenden aufgeteilt. Die aus der Sicht der Sozialversicherungen Selbstständigerwerbenden, das sind Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma oder einer Kollektivgesellschaft, bezahlen etwas weniger in die 1. Säule ein als Personen, die bei einer Firma angestellt sind oder Teilhaberin oder Teilhaber einer GmbH, respektive einer AG, sind. Die Beträge für die Ausgleichskasse werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und setzen sich wie folgt zusammen:

Beitragssätze Standard Beitragssätze Selbständige
AHV 8.70% AHV 8.10%
IV 1.40% IV 1.40%
EO 0.50% EO 0.50%
Total 10.60%* Total 10.00%**

*die 10.60% des Bruttolohnes an die Ausgleichskasse werden je zur Hälfte zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden aufgeteilt
**die 10.00% des Bruttolohnes an die Ausgleichskasse müssen vollumfänglich von den Selbständigerwerbenden getragen werden. Für Jahreseinkommen unter 57′400 Franken gelten tiefere Beitragssätze. Siehe Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO (pdf) (Punkt 5)

Mehr über die Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO (pdf) von Angestellten und die Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO (pdf).

Familienzulagen (Kinderzulagen)

(obligatorisch) Anmeldung verbunden mit Anmeldung 1. Säule

Die Familienzulage unterstützt Familien mit Kindern mit einem monatlichen Betrag der direkt mit dem Lohn ausbezahlt wird. Sie kann mit einem separaten Formular bezogen werden.

Wofür sind sie da?

Familienzulagen (FamZG) sollen die finanzielle Mehrbelastung in Familien durch Kinder teilweise ausgleichen. Darum erhalten Angestellte, Selbständige und auch Nichterwerbstätige mit Kindern in der Schweiz eine monatliche Zulage von 200-400 Franken pro Kind bis zu einem Alter von 16 Jahren. Kinder in der Ausbildung im Alter zwischen 16 und 25 Jahren erhalten monatlich 250-500 Franken Ausbildungszulage. Die Beitragshöhe aus der Familienausgleichskasse ist kantonal festgelegt. Die Familienzulagen werden direkt mit dem Lohn ausbezahlt.

Mehr zum Thema finden Sie auf dem Merkblatt Familienzulagen (pdf) oder im Ratgeber Sozialversicherungen – Ein praktischer Leitfaden für KMU Download (pdf).

Anmeldung Bezug von Familienzulagen

Wer gerne Familienzulagen beziehen möchte, muss sich dafür bei der Familienausgleichskasse anmelden. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie beispielsweise bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB).

Das Formular ist komplett auszufüllen und durch Ihr Unternehmen zu bestätigen. Anschliessend können Sie es zusammen mit einer Kopie des Familienbüchleins oder des Geburtsscheins bei der AKB einreichen. Für im Ausland geborene Kinder legen Sie am besten eine Kopie einer Wohnsitzbestätigung Ihrer Wohngemeinde bei.

Anmeldeformular Familienzulagen

Wie viel muss ich als Unternehmerin oder Unternehmer bezahlen?

Die Beiträge an die Familienausgleichskasse der Ausgleichskasse des Kantons Bern betragen 1.5% der Lohnsumme (Stand 2022). Die Beiträge an die Familienausgleichskasse werden vom Unternehmen bezahlt und müssen auch bezahlt werden, wenn die oder der Angestellte keine Kinder hat.

Mehr zum Thema finden Sie auf dem Merkblatt Familienzulagen (pdf) oder im Ratgeber Sozialversicherungen – Ein praktischer Leitfaden für KMU Download (pdf).

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