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3. Säule (Private Vorsorge)

Die 3. Säule ist eine Art Sparkonto fürs Alter, mit der Sie Geld für Ihr Leben im Alter steuervergünstigt ansparen können und allfällige Lücken in der 1. und 2. Säule auffangen können. Die 3. Säule ist freiwillig und soll es Ihnen ermöglichen, auch während der Pensionierung auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen.

Wie läuft das?

Die 3. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems ist die private Vorsorge. Sie ist für alle freiwillig und bietet die Möglichkeit, steuervergünstigt fürs Alter zu sparen. Gerade für Selbstständige, aus Sicht der Versicherungen sind das Inhaberinnen und Inhaber eines Einzelunternehmens oder einer Kollektivgesellschaft, ist die 3. Säule eine gute Möglichkeit, Vorsorgelücken in der 1. und 2. Säule zu schliessen.

Es wird unterschieden zwischen der gebundenen Vorsorge mit der Säule 3a, mit der Sie gezielt fürs Alter vorsorgen, und der ungebundenen Vorsorge Säule 3b, mit der Sie frei für Ihre Zukunft vorsorgen können. Die gebundene Vorsorge mit der Säule 3a kann Vorteile in der Steueroptimierung bringen.

Anmeldung 3. Säule

Für die Vorsorge und Anmeldung in die Säule 3a oder 3b informieren Sie sich am besten bei einer Versicherung oder einer Bank. Die verschiedenen Vorsorgeangebote können Sie bei entsprechenden Vergleichsplattformen im Internet vergleichen.

Wie viel muss ich als Unternehmerin oder Unternehmer in die 3. Säule einbezahlen?

Grundsätzlich nichts – da freiwillig. Für Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft ist die 3. Säule aber eine hervorragende Möglichkeit um Vorsorgelücken auszubessern.

Säule 3a (gebundene Vorsorge)

Die Beträge, die in die steuerlich begünstigte Säule 3a einbezahlt werden können, sind begrenzt, und können nur in genau festgelegten Fällen, beispielsweise bei Erreichen des Rentenalters oder bei Aufnahme einer aus Sicht der Sozialversicherungen selbstständigen Erwerbstätigkeit aus der 3. Säule herausgelöst werden. Darum wird diese Art der Vorsorge als «gebundene Vorsorge» bezeichnet.

Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können pro Jahr maximal 7’056 Franken in die Säule 3a einbezahlen (Stand 2024).

Personen die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können bis 20% ihres Nettolohnes oder maximal 35’280 Franken jährlich in die Säule 3a einbezahlen (Stand 2024).

Säule 3b (ungebundene Vorsorge)

Die Beträge, die Sie in die Säule 3b einbezahlen, sind frei wählbar. Sie können das einbezahlte Geld aus der Säule 3b jederzeit beziehen. Bezüglich Steueroptimierung bietet die Säule 3b häufig nur kleine Vorteile.

Mehr zur 3. Säule finden Sie im Ratgeber Sozialversicherungen – Ein praktischer Leitfaden für KMU Download (pdf).

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