Grundsätzlich nichts – da freiwillig. Für Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft ist die 3. Säule aber eine hervorragende Möglichkeit um Vorsorgelücken auszubessern.
Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Die Beträge, die in die steuerlich begünstigte Säule 3a einbezahlt werden können, sind begrenzt, und können nur in genau festgelegten Fällen, beispielsweise bei Erreichen des Rentenalters oder bei Aufnahme einer aus Sicht der Sozialversicherungen selbstständigen Erwerbstätigkeit aus der 3. Säule herausgelöst werden. Darum wird diese Art der Vorsorge als «gebundene Vorsorge» bezeichnet.
Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können pro Jahr maximal 7’056 Franken in die Säule 3a einbezahlen (Stand 2024).
Personen die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können bis 20% ihres Nettolohnes oder maximal 35’280 Franken jährlich in die Säule 3a einbezahlen (Stand 2024).
Säule 3b (ungebundene Vorsorge)
Die Beträge, die Sie in die Säule 3b einbezahlen, sind frei wählbar. Sie können das einbezahlte Geld aus der Säule 3b jederzeit beziehen. Bezüglich Steueroptimierung bietet die Säule 3b häufig nur kleine Vorteile.
Mehr zur 3. Säule finden Sie im Ratgeber Sozialversicherungen – Ein praktischer Leitfaden für KMU Download (pdf).