Unfallversicherung (UVG)
Unfälle passieren schnell und leider auch häufig. Die Unfallversicherung kommt für die Folgen davon auf.
Unfälle passieren schnell und leider auch häufig. Die Unfallversicherung kommt für die Folgen davon auf.
Die Unfallversicherung (UV) trägt Behandlungskosten und kommt für Lohnausfälle auf, die nach einem Unfall auftreten können. Bei Invalidität oder Tod durch einen Unfall bezahlt die Unfallversicherung Invalidenrenten und unterstützt Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person.
Eine Unfallversicherung ist für alle Angestellten obligatorisch. Für Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma oder einer Kollektivgesellschaft ist die Unfallversicherung nicht zwingend, aber sehr zu empfehlen. Für Teilhaber einer GmbH oder AG die im Betrieb tätig sind, ist eine Unfallversicherung ebenfalls obligatorisch.
Alle Angestellten sind für Unfälle, die während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg passieren, zu versichern. Man nennt dies die Berufsunfallversicherung (BUV). Ist eine angestellte Person mehr als acht Stunden pro Woche in einem Betrieb beschäftigt, ist sie zusätzlich auch in ihrer Freizeit unfallversichert. Dies wird als Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) bezeichnet.
Mehr zum Thema finden Sie auf den Seiten zu Berufsunfallversicherung und Nichtberufsunfallversicherung oder Unfallversicherungen des Bundes.
Eine Unfallversicherung können Sie bei einer privaten Versicherungsgesellschaft, einer Krankenkasse oder bei der Schweizerischen Unfallversicherung Suva abschliessen. Am besten Sie nehmen direkt Kontakt mit einigen dieser Anstalten Kontakt auf und lassen sich beraten.
Die Berufsunfallversicherung (BUV) für Angestellte muss vom Unternehmen bezahlt werden. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der gewählten Versicherungsinstitution und dem Lohn der versicherten Person.
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) kann vom Lohn der Angestellten abgezogen werden oder freiwillig vom Unternehmen übernommen werden.