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Lohn & Lohnabrechnung

Für zufriedene und motivierte Mitarbeitende reicht ein gutes Gehalt allein nicht aus. Meist sind es die kleinen Zeichen der Wertschätzung und des Vertrauens, die eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber attraktiv machen. Arbeitsmodelle, die das Berufs- und Privatleben gut vereinbaren lassen, gute Sozialversicherungen, die Unterstützung und Förderung von Weiterbildungsmöglichkeiten, Aufmerksamkeiten im Arbeitsalltag und Teamanlässe sind Beispiele dafür.

Fairer Lohn

Den Umständen angepasster Lohn

Löhne sollten den örtlichen Gegebenheiten und den Lebensumständen der Mitarbeitenden angepasst sein. Mitarbeitende müssen ohne finanzielle Existenzängste leben können. Sie sollen sich in ihrem Alltag etwas gönnen und für die Zukunft sparen können.

Lohnvorgaben GAV

Einige Gesamtarbeitsverträge geben die Mindestlohnhöhen für Mitarbeitende in gewissen Berufen vor. Wenn Ihr Unternehmen einem GAV unterstellt ist, sind diese Mindestlöhne und Mindeststandards zwingend einzuhalten.

Branchenüblicher Lohn

Wenn Sie abschätzen möchten, wie viel ihre Branchenkollegen und Berufskolleginnen mit ähnlicher Ausbildung in der Schweiz verdienen, können Sie folgende Lohnrechner testen:

Salarium – Statistischer Lohnrechner
Lohnrechner – Schweizer Gewerkschaftsbund

Monatliche Lohnabzüge

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber schliessen Sie Mitarbeitende diversen Versicherungen und Kassen an (siehe «Jemanden einstellen»). Wie hoch die Versicherungs- und Kassenbeiträge sind, und wer diese Beiträge bezahlt, finden Sie hier (Stand 2021):

 

Beitrag der Mitarbeitenden / Abzug des Lohns Beitrag der Firma / Beitragshöhe
AHV / IV / EO 50%

5.3 % des Lohns

50%

5.3% des Lohns

Arbeitslosenversicherung (ALV1) 50%

1.1% des Lohns

50%

1.1% des Lohns

Arbeitslosenversicherung

(ALV2) – nur bei Monatslohn über 12’350.-

50%

0.5% des Lohns

50%

0.5% des Lohns

Berufsunfallversicherung (BU) kein Abzug zulässig 100%

Prozentsatz wird von Versicherung vorgegeben

Nichtberufsunfallversicherung (NBU) 0-100%

Prozentsatz wird von Versicherung vorgeschrieben (ca. 1-3% des Lohns)

Kein Beitrag vorgeschrieben
Pensionskasse (BVG) Prozentsatz wird von Versicherung vorgeschrieben

(zwischen 7-18% des versicherten Lohns)

0%
Krankentaggeld 50% (in Praxis Häufig)

0.5-3% des Lohns

50% (in Praxis Häufig)

0.5-3% des Lohns

Die Lohnabzüge müssen für die Mitarbeitenden ersichtlich gemacht werden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat das Recht, am Ende jedes Monats eine Lohnabrechnung zu erhalten, auf der alle Lohnabzüge aufgeführt sind. Auch das Abführen der Quellensteuer wird auf der Lohnabrechnung vermerkt.

Quellensteuer

Mitarbeitende ohne Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) wird die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen. Das wird Quellensteuer genannt. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Quellensteuer Ihrer Mitarbeitenden monatlich zu berechnen, das entsprechende Geld zurückzuhalten, und quartalsweise an das kantonale Steueramt abzuliefern.

Wie hoch die Quellensteuer ist und wieviel Geld abgeliefert werden muss, ist unter anderem von der Lohnhöhe, vom Alter, dem Zivilstand, der Anzahl Kinder, einer Kirchenmitgliedschaft und vor allem von den kantonalen Steuertarifen abhängig. Die kantonalen Steuerämter bieten auf ihren Webseiten unterschiedliche Berechnungshilfen zur Ermittlung der Quellensteuer an.

Weitere Informationen zur Anmeldung der Quellensteuer finden Sie über die Verlinkung mit ch.ch durch Angabe Ihrer Postleitzahl.

Informationen zur Quellensteuer (ch.ch)

Lohnausweis

Damit die Mitarbeitenden Ihre jährliche Steuerabrechnung machen können, muss jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber für alle Mitarbeitenden einen Lohnausweis erstellen. Darin wird der ausbezahlte Lohn des vergangenen Kalenderjahrs zusammengefasst. Bei Bedarf können Sie die Vorlagen für diesen Lohnausweis auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung herunterladen.

Formular Lohnausweis

Weitere hilfreiche Informationen und Vorlagen zu den Stichworten

-Mitarbeiterbeteiligung
-Überstunden
-Weiterbildung

Finden Sie unter: Rechtstipps zum Thema Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (myright.ch)