Skip to main content

Einzelunternehmen gründen

Gründungskapital

nicht nötig

Wohnsitz

Wohnsitz in der Schweiz nicht nötig

Handelsregister

erst nötig ab 100’000 Franken Jahresumsatz

Gründungskosten

ca. 0 – 420 Franken

Zeitaufwand

0-15 Tage

Die Rechtsform «Einzelunternehmen» eignet sich hervorragend für kleinere und sehr personenbezogene Unternehmen. Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Eine eigentliche «Gründung» des Unternehmens ist nicht nötig. Es gibt aber einige Anmeldungen, die Sie vornehmen sollten.

 

Das Wichtigste zum Einzelunternehmen:

Vorteile

  • Kein Grundkapital nötig
  • Schnelle Gründung:
    Handelsregistereintrag erst ab 100’000 Franken Jahresumsatz nötig
  • Gründen mit Pensionskassengeldern möglich
  • Keine Doppelbesteuerung: Im Gegensatz zu GmbH & AG wird der Gewinn nur einfach besteuert.
  • Verwaltungsrat und Revisionsstelle nicht nötig: es kann freiwillig eine Revisionsstelle eingesetzt werden

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung: Inhaberin oder Inhaber haften mit persönlichem Vermögen
  • Firmenbeteiligung für Mitarbeitende: nicht möglich
  • Schutz des Firmennamens: nur am Ort des Firmensitzes und bei Handelsregistereintrag
  • Nachfolgeregelung: aufwändiger

So geht’s:

Anleitung zur Gründung eines Einzelunternehmens

* Anmerkung

Ein Einzelunternehmen entsteht durch die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit. Erst ab einem Jahresumsatz von 100’000 Franken besteht die Pflicht zur Eintragung im Handelsregister. Wir empfehlen Ihnen aber alle gängigen Abklärungen zu machen und Ihr Unternehmen auf EasyGov mit seinen Baisdaten zu registrieren, damit Sie später in der Phase Verantwortung gleich die Sozialversicherungen über EasyGov anmelden können.
Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz über 100’000 Franken müssen alle 5 Schritte der Anleitung befolgen.

1. Abklärungen & Bewilligungen

1. Abklärungen & Bewilligungen

Bewilligungen abklären

Bevor Sie mit der Gründung Ihres Unternehmens beginnen, empfehlen wir Ihnen kurz abzuklären, ob für Ihr Vorhaben Bewilligungen oder spezielle Rahmenbedingungen nötig sind. Informationen zur Bewilligungspflicht und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der Regel im Internet verfügbar. Informieren Sie sich auf gemeinde-, kantonaler und nationaler Ebene über allfällige Auflagen. Fragen Sie im Zweifelsfall persönlich bei den zuständigen Behörden nach. Informationen dazu finden sie hier:
Reglementierte Berufe / Tätigkeiten in der Schweiz (pdf)
Reglementierte Berufe und Merkblätter

Firmenname überprüfen

Falls Sie schon einen Namen für Ihr Unternehmen gefunden haben, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kontrollieren Sie dessen Verfügbarkeit am besten unter zefix.ch.

Alternativ können Sie Ihren Firmennamen auch für 40-50 Franken unter regix.ch kontrollieren lassen.

Es kann sein, dass Ihr Firmenname oder Ihr gewünschtes Logo bereits als Marke in gleicher oder in ähnlicher Form registriert und geschützt ist. Wie Sie das kontrollieren können und wie Sie Ihr eigenes Logo und Ihre Marke schützen können, erfahren direkt beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Internetadresse kontrollieren

Falls Sie eine Internetseite für Ihr Unternehmen planen, können Sie die Verfügbarkeit Ihrer gewünschten Internetadresse (Domain) hier prüfen: domains.ch

E-Mail-Adresse einrichten

Sie werden immer wieder auf eine E-Mail-Adresse angewiesen sein. Erstellen Sie schon möglichst früh eine geschäftliche E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registration Ihres Unternehmens bei den verschiedenen Behörden und Geschäftspartnern verwenden können. Anleitungen wie Sie Ihre eigene E-Mail-Adresse einrichten, finden sie im Internet.

2. Registrierung

2. Registrierung

Damit Sie Ihr Unternehmen online anmelden können, müssen Sie sich als erstes beim Online-Schalter EasyGov.swiss registrieren. Das funktioniert ähnlich wie beim E-Banking. Kehren Sie nach der Registrierung wieder hierher zurück!

Was ist EasyGov?

Der Online-Schalter für Unternehmen

EasyGov macht die nötigen Behördengänge einfach, schnell und effizient. Die sichere und zuverlässige Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort. Dies aktuell vor allem auf Bundesebene, in Zukunft auch bei vielen kantonalen Behördengängen und auf Ebene der Gemeinden. EasyGov entlastet und spart Kosten – bei den Unternehmen und bei den Behörden.
EasyGov wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) betrieben.
Mehr Informationen auf easygov.swiss

Warum mit EasyGov gründen?

Zeit und Geld sparen!

Unternehmensgründung, Anmeldung der Sozialversicherungen oder die Mehrwertsteuerabrechnung können Sie grösstenteils bequem von zu Hause aus erledigen. Ihre Gründungskosten beschränken sich auf die gesetzlich vorgegebenen Kosten für das Notariat und den Handelsregistereintrag.

Mehr Übersicht!

Alle Ihre Unterlagen werden übersichtlich und sicher auf Ihrem persönlichen Profil gespeichert. So haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten.

Immer weniger Bürokratie!

EasyGov wird laufend weiterentwickelt. Es kommen immer wieder neue, zusätzliche Funktionen und Behördengänge dazu. Damit werden Ihre administrativen Aufwände im Unternehmen in Zukunft immer weiter reduziert.

Probleme beim Registrieren?

Registrierung mit Mobiltelefon (Standard):

Anleitung «Registrierung mit E-Mail, Passwort und SMS-Code

Service Desk:

EasyGov Service Desk:  +41 58 467 11 22
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 08:00 bis 22:00 Uhr

3. Gründungsdokumente

3. Gründungsdokumente

Sie sind auf EasyGov registriert? Hervorragend!

Ermitteln Sie mit EasyGov, welche Gründungsdokumente Sie benötigen. Erfassen Sie dazu Ihre Basisdaten («Ein Unternehmen hinzufügen»). Der EasyGov-Guide hilft Ihnen schwierige Passagen im Onlineformular zu meistern.

Bei einem Jahresumsatz unter 100’000 Franken, können Sie nach der Basisdatenerfassung direkt in die Phase «Verantwortung» übergehen und zum Beispiel die obligatorischen Sozialversicherungen anmelden.

Bei einem Jahresumsatz über 100’000 Franken, beachten Sie bitte Punkt «4. Notariatstermin» und Punkt «5. Eintrag Handelsregister» auf dieser Seite.

Online Gründen mit EasyGov

Gründen mit EasyGov.swiss

Sie verstehen etwas nicht?

Allgemeine Fragen und Anliegen zu EasyGov beantwortet der EasyGov Service Desk:
Tel +41 58 467 11 22
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 08:00 bis 22:00 Uhr

Sie haben Fragen zur Gründung oder fühlen sich unsicher?

Wir von be-advanced helfen Ihnen gerne weiter.
Besprechen Sie Ihr Anliegen am Telefon oder in einer persönlichen Beratung!

Tel +41 31 335 62 62

Beratung vereinbaren

4. Notariatstermin

4. Notariatstermin

Ein Notariatstermin ist nicht zwingend nötig.

Sie können Ihre Unterschrift bei einem Notariat beglaubigen lassen und die Unterlagen per Post einreichen. Oder Sie zeichnen Ihre Unterschrift persönlich beim Handelsregisteramt. Um die Unterschrift beim Handelsregisteramt zu zeichnen, müssen Sie Ihre Identität anhand eines gültigen Passes, einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen schweizerischen Ausländerausweises nachweisen.

Handelsregisteramt Kanton Bern

Notariate im Kanton Bern

«Lex Friedrich»-Erklärung nicht vergessen!

Wer im Handelsregister aufgenommen werden will, muss zusätzlich auch noch die «Lex Friedrich»-Erklärung unterzeichnen. Dieses Formular sieht von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich aus, und ist auf der Website des zuständigen Handelsregisteramtes als Download (siehe weiter unten) verfügbar. Die «Lex Friedrich»-Erklärung muss unterschrieben beim Handelsregisteramt eingereicht werden. Oft erledigt die Einreichung das zuständige Notariat für Sie.

«Lex Friedrich»-Erklärung

Mit der «Lex Friedrich»-Erklärung macht die Gründerin oder der Gründer klar, nicht gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu verstossen, respektive keine Bewilligung dazu zu benötigen. So ist es ohne spezielle Bewilligung nicht möglich, dass ein Franzose, der in Paris wohnt, Immobilien in der Schweiz kauft. Dazu müsste er seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen oder eine entsprechende Bewilligung beantragen.

"Lex Friedrich"-Erklärung Kanton Bern (PDF)

5. Eintrag Handelsregister

Ein Einzelunternehmen muss im Handelsregister eingetragen werden, wenn es pro Jahr mehr als 100’000 Franken Umsatz macht. Das Handelsregister ist ein Verzeichnis mit den wichtigsten Angaben zu Schweizer Unternehmen. Es zeigt für jede und jeden zugänglich die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen. Damit trägt es zur Vertrauensbildung zwischen Geschäftspartnern bei.

Die Handelsregister werden von den Kantonen verwaltet und vom Bund im Zentralen Firmenindex Zefix zusammengefasst. Der Eintrag im Handelsregister ist für GmbHs, AGs und Kollektivgesellschaften obligatorisch.

Das Handelsregister ist das einzige Register, in das Sie Ihr Unternehmen eintragen müssen. Sämtliche weiteren Register sind nicht obligatorisch und in der Regel unnötig.

Was steht dort drin?

Durch Einsicht im Handelsregister erhält man grundlegende Informationen über ein Unternehmen. Grundsätzlich sind dies folgende Punkte:

  • Name (Firma)
  •  Gründungsjahr
  • Sitz und Zweck des Unternehmens
  • Namen von Gesellschaftern, Verwaltungsräten, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigte
  •  Kapitalverhältnisse
  • Revisionsstelle (allenfalls)

Änderungen der entsprechenden Informationen müssen dem Kantonalen Handelsregisteramt gemeldet werden. Das können Sie aber bequem mit EasyGov.swiss erledigen.

Warum ist das wichtig?

Mit dem Eintrag ins Handelsregister schaffen Sie Transparenz gegenüber Ihren Partnergesellschaften und damit die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zusätzlich wird Ihr Firmenname, sofern es sich um eine GmbH oder AG handelt, schweizweit geschützt. Falls Sie ein Einzelunternehmen oder eine Kollektivgesellschaft eintragen lassen, gilt der Namensschutz lediglich für den Ort Ihres Geschäftssitzes.

Mit dem Eintrag im Handelsregister kann Ihr Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit betrieben werden. Bei einem Konkurs Ihrer GmbH oder Ihrer AG haften Sie mit Ihrem Unternehmensvermögen. In dieser Situation werden Vermögensgegenstände Ihrer Firma veräussert und Ihre Schulden gegenüber Ihren Gläubigern entsprechend Ihrer Schuldanteile beglichen. Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer, sowie als Teilhabende einer Kollektivgesellschaft, haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. Das bedeutet, wenn es zu einem Konkursverfahren gegen Sie kommt, kann nötigenfalls auch Ihr privates Vermögen angetastet werden.

Wie komme ich ins Handelsregister?

Ihre vom Notariat beurkundeten Dokumente müssen dazu an Ihr kantonales Handelsregisteramt eingereicht werden. Viele Notariate erledigen dies für Sie. Ansonsten fragen Sie bei Ihrem kantonalen Handelsregisteramt kurz nach, wie Sie das erledigen sollen.

Kontakt Handelsregisteramt Bern

Falls Sie nach Ihrem Besuch beim Notariat noch nicht sicher sind, ob Ihre Dokumente korrekt ausgefüllt sind, können Sie Ihre Unterlagen vom Handelsregisteramt vorprüfen lassen. Damit ersparen Sie sich und dem Handelsregisteramt unnötigen Aufwand und Kosten. Das dauert ungefähr eine Woche und kostet ungefähr 200-300 Franken (Handelsregisteramt Zürich).

Was kostet ein Handelsregistereintrag?

Abhängig von der gewählten Gesellschaftsform, ist mit folgenden Kosten für einen Handelsregistereintrag zu rechnen (ungefähre Beträge):

Einzelfirma CHF 120 (Grundgebühr)
Kollektivgesellschaft CHF 240 (Grundgebühr)
Aktiengesellschaft/GmbH * CHF 600 (Grundgebühr)
Zeichnungsberechtigung CHF 30 (pro Eintrag)
Eintragung einer Funktion CHF 20 (pro Eintrag)
Abfassung einer Anmeldung bis CHF 100
Ausstellung/Beglaubigung von Anmeldungsbelegen bis CHF 120
Juristische Auskünfte/Prüfung von Eintragungsbelegen zwischen CHF 100 und CHF 250 pro Stunde

* Beträgt das Grund- / Stammkapital mehr als CHF 200’000, so erhöht sich die Grundgebühr um 0,2 Promille der diesen Betrag übersteigenden Summe, jedoch höchstens auf CHF 10’000.

Alles erledigt? Super!
Jetzt gilt es Verantwortung für Ihr Unternehmen wahrzunehmen.
weiter in der nächsten Phase