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Jemanden entlassen

Mitarbeiterwechsel gehören zum Unternehmertum dazu. Egal ob Ihre Mitarbeitenden das Unternehmen freiwillig verlassen möchten, oder ob Sie ihnen Kündigen müssen. Folgende Kündigungsformen aus Sicht einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers gibt es:

Ordentliche Kündigung

Mitarbeitenden in der Schweiz kann ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Es kann mündlich oder schriftlich gekündigt werden. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Kündigung zu empfehlen.
Wenn im Arbeitsvertrag nicht anders vermerkt, müssen in der Schweiz folgende Kündigungsfristen eingehalten werden:

  • 7 Tage in der Probezeit
  • 1 Monat im 1. Dienstjahr
  • 2 Monate im 2.-9. Dienstjahr
  • 3 Monate ab dem 10 Dienstjahr

Mitarbeitende im Militär-, Schutz- oder Zivildienst, die verunfallen oder krank sind, schwanger sind oder einen Hilfseinsatz im Ausland leisten, unterliegen einem Kündigungsschutz.

Mehr Informationen zur ordentlichen Kündigung und eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben unter: Ordentliche Kündigung durch die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber (myright.ch)

Fristlose Kündigung

Ist das Vertrauensverhältnis zwischen der angestellten Person und der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber derart zerstört, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, kann ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen (fristlos) gekündigt werden. Dafür muss aber ein wichtiger Grund vorliegen. Zum Beispiel Straftaten am Arbeitsplatz wie Körperverletzung oder sexuelle Belästigung, generelle Arbeitsverweigerung, die Annahme von Schmiergeldern oder Tätlichkeiten und Beleidigungen gegenüber anderen Mitarbeitenden.

Mehr Informationen zur fristlosen Kündigung und eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben unter: Fristlose Kündigung (myright.ch)

Freistellung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie das Recht, während der Kündigungsfrist auf die Arbeitsleistung Ihrer Noch-Mitarbeiterin oder Ihres Noch-Mitarbeiters zu verzichten. Während dieser sogenannten Freistellung schulden Sie der gekündigten Person weiterhin den Lohn.

Mehr Informationen zur Freistellung und eine Vorlage für ein Freistellungsschreiben unter:

Freistellung (myright.ch)

Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung bietet die Möglichkeit, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu korrigieren und unter geänderten Vertragsbedingungen weiter zu führen.

Mehr Informationen zur Änderungskündigung und eine Vorlage für ein entsprechendes Schreiben dazu unter:

Änderungskündigung ausgehend von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber (myright.ch)

Arbeitszeugnis

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach der Kündigung ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen und muss wohlwollend formuliert sein.

Worauf bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses zusätzlich zu achten ist finden Sie unter:

Wie man ein Arbeitszeugnis adäquat formuliert (myright.ch)

Einen Generator zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses finden Sie hier:

Arbeitszeugnisgenerator (myright.ch)